Jeder Mensch hat Rechte, doch manche Menschen können diese nicht selbst wahrnehmen. Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung, körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten zeitweise oder auf Dauer selbständig zu regeln. Er/sie wird vom Betreuungsgericht eingesetzt und nimmt die Interessen des Betreuten in den vom Betreuungsgericht definierten Aufgabenbereichen gerichtlich und außergerichtlich wahr.
Frau Meyer: 01622 955382
Herr Meyer: Tel 01523 77 88 424